Sexual- und Paartherapie


Mein Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Paare, sofern Probleme in der Sexualität zu einem psychischen Leidensdruck führen und eine medizinische Behandlung die Beschwerden nicht lösen kann. Dazu zählen:

 

Unterstützung bei Funktionsstörungen:

  • Schwierigkeiten bzgl. der sexuellen Erregung
  • sexuelle Lustlosigkeit und sexuelle Aversion
  • Erektionsstörung
  • vorzeitiger, verzögerter oder ausbleibender Samenerguss
  • Vaginismus (Scheidenkrampf)
  • Lubrikationsstörung (fehlende Feuchtigkeitsbildung)
  • Schmerzen bei genitalen Berührungen oder beim Geschlechtsverkehr (Dyspareunie)
  • Schwierigkeiten, die die Orgasmusfähigkeit betreffen

Bewältigung dysfunktionalen Sexualverhaltens:

  • gesteigertes sexuelles Verlangen und Verhalten (zwanghafte Sexualität, exzessiver Pornokonsum)
  • sexuelles Risikoverhalten (Chemsex, selbstschädigende Verhaltensweisen)
  • sexuelle Neigungen oder Interessen, die als störend erlebt werden (Paraphilien inkl. Pädophilie)

Hilfestellungen bezüglich der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und im Umgang mit Krisen:

  • sexuell übertragbare Infektionen und Erkrankungen
  • Coming-Out Themen
  • Geschlechtsinkongruenz
  • sexualisierte Gewalterfahrungen
  • sexuelle und körperbezogene Ängste
  • sexuelle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit anderen körperlichen und psychischen Erkrankungen

Ungünstig für eine Behandlung sind parallel laufende psychotherapeutische Maßnahmen. Sie stellen eine Kontraindikation dar, ebenso wie eine akute psychische Erkrankung wie z.B. eine akute Abhängigkeitserkrankung, psychotische Störung oder Suizidalität.


Behandlungskosten


Als niedergelassener Paar- und Sexualtherapeut behandle ich ausschließlich Selbstzahler:innen

Leistung Umfang Kosten
Einzelberatung 50 min 90,00 €
Paarberatung 50 min 120,00 €
Paarberatung 90 min 180,00 €

Für Personen in finanziell schwieriger Lebenslage kann ein Rabatt gewährt werden - schreiben Sie mich hierzu an.


Tipps im Umgang mit den Kosten


 1. Behandlungskosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

 

2. Pflichtversicherte können Kosten durch eine Zusatzversicherung für die heilpraktische Behandlung erstattet bekommen.

 

3. Kosten können im Einzelfall erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeut:innen zu lange ist. 

 

4. Private Krankenkassen übernehmen ggf. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen, wenn Sie die entsprechende Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert haben.

 

Informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenübernahme und lassen Sie sich eine Kostenzusage über den Leistungsumfang (max. Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben.


Vorteile für Selbstzahler:innen


1. kein Konsiliarbericht notwendig

2. kurze Wartezeiten

3. keine Übermittlung von Diagnosen an die Krankenkasse

4. keine Nachteile bei anderen Versicherungen 

5. kein festgelegter Umfang von Sitzungen