Übergangsgespräche
Aufgrund begrenzter Behandlungsplätze bei niedergelassenen, psychologischen Psychotherapeut:innen, mit und ohne Kassensitz, entstehen Versorgunglücken und in der Regel lange Wartezeiten für Menschen, die sich um eine Psychotherapie bemühen. Aus diesem Grund biete ich für Selbstzahler:innen sogenannte Übergangsgespräche zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Start einer regulären Psychotherapie bzw. bis ein:e psychologische:r Psychotherapeut:in gefunden werden konnte, an. Übergangsgespräche können zur Vorbereitung auf die Psychotherapie, zur Krisenintervention in dringenden Fällen und zum Zwecke einer ersten Auseinandersetzung genutzt werden. Aufgrund meiner langjährigen, klinischen Erfahrung kann ich folgende Themen abdecken:
Akute psychische Erkrankung wie z.B. eine akute Abhängigkeitserkrankung, psychotische Störung oder Suizidalität stellen eine Kontraindikation dar. In diesen Fällen hat eine stationäre Behandlung Vorrang.
Behandlungskosten
Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§19 Abs.1 UstG) erhebe ich keine Umsatzsteuer. Eine Einzelberatung im Umgang von 50 Minuten kostet 120 Euro. Für Personen in finanziell schwieriger Lebenslage kann ein Rabatt von 10% auf die Leistungen gewährt werden.
Tipps im Umgang mit den Kosten
1. Behandlungskosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
2. Pflichtversicherte können Kosten durch eine Zusatzversicherung für die heilpraktische Behandlung erstattet bekommen.
3. Kosten können im Einzelfall erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeut:innen zu lange ist.
4. Private Krankenkassen übernehmen ggf. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen, wenn Sie die entsprechende Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert haben.
Vorteile für Selbstzahler:innen
1. kein Konsiliarbericht notwendig
2. kurze Wartezeiten
3. keine Übermittlung von Diagnosen an die Krankenkasse
4. keine Nachteile bei anderen Versicherungen
5. kein festgelegter Umfang von Sitzungen